THILO LUCKE

RECHTSANWALT

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilien-,  privaten Baurecht, Arzthaftungsrecht sowie in der Vertragsgestaltung.

Ich berate bundesweit vor allem Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen, Unternehmen, und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Dabei legen meine Mandanten und ich besonderen Wert auf die persönliche Beratung. Die langjährige Erfahrung und das strategische Geschick bei der Bewältigung komplexer Probleme treten so neben das sich täglich aktualisierende Fachwissen. Damit stelle ich zugleich sicher, dass jeder Mandant seine persönliche Beratung findet.

MIETRECHT

Die Vielzahl der Rechtsvorschriften und die Komplexität der Rechtsprechung für Wohnraum- und Gewerberaummietrecht machen es sowohl Vermietern als auch Mietern in der heutigen Zeit schwer sich zurecht zu finden. Probleme und Streitfälle treten insbesondere bei Vertragsschluss, bei Mängeln der Mietsache, bei Mieterhöhungen und bei der Beendigung des Mietverhältnisses auf.

Auch die Rechtssprechung des BGH hält immer wieder Änderungen und Neuerungen für das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bereit, die oftmals nicht alle bekannt sind.

Ich unterstütze Sie als Vermieter oder als Mieter bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und versuche diese außergerichtlich zu lösen. Auch im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit stehe ich Ihnen gerne mit meiner Kompetenz und jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich zur Seite. Gerne überprüfe ich auch Ihre Nebenkostenabrechnung und berate bzw. helfe Ihnen, wenn Konfliktsituationen eintreten. Da das Mietverhältnis ein Dauerschuldverhältnis begründet, ist es besonders wichtig hier einvernehmliche Lösungen zu finden.

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Mit der geänderten Rechtssprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits und der umfassenden WEG-Reform im Jahre 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert. Dies betrifft auch und insbesondere das Verfahrensrecht sowie die erweiterte Beschlusskompetenz der Gemeinschaft.

Ich berate Verwalter und Eigentümer im Zusammenhang mit den Rechten gegenüber dem Bauträger, der die Wohnanlage erstellt und die Einheiten veräußert hat.
Neben dem Wohnungseigentumsrecht sind dabei auch Aspekte des privaten Baurechts relevant.

Zudem berate ich im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, an denen ich auf Wunsch auch für meine Mandanten teilnehme. Meine Mandanten vertrete ich zudem in allen gerichtlichen WEG-Verfahren, insbesondere bei Wohngeldprozessen und Beschlussanfechtungen. Bei vermietetem Wohnungs- oder Teileigentum berücksichtige ich dabei alle Schnittstellen zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht.

PRIVATES BAURECHT

Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern, Bauträger sowie alle an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplaner. 

Zu beachten sind dabei nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht des BGB, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vergaberecht. Im Streitfall unterstütze ich meine Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählt auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren.

ARZTHAFTUNGSRECHT

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hier im Arzthaftungs- und Krankenhaushaftungsrecht. Hier verhelfe ich Ihnen als Patient zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Falle einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang die Bezifferung des Ihnen entstandenen weiteren Schadens wie zum Beispiel Verdienstausfall, Pflegemehrbedarf, Haushaltsführungsschaden.

VERTRAGSGESTALTUNG

In einem ersten Arbeitsschritt erfolgt eine Informationsgewinnung, bezogen auf gegenwärtige und zukünftige tatsächliche Umstände, die für die jeweilige Vertragsgestaltung von Bedeutung sind. Dabei muss ich als Ihr Anwalt in meiner rechtsgestaltenden Rolle zwar vorrangig die Ziele und Interessen des Mandanten kennen lernen, darf dabei aber nicht die tatsächlichen Umstände, auf deren Basis der Vertrag entstehen wird, aus den Augen verlieren. Zudem habe ich auch die Interessen der anderen Partei in meine Überlegungen einzubeziehen, da diese den Vertrag ansonsten nicht akzeptieren würde. Anders als der Richter, der fast ausschließlich in die Vergangenheit blickt, bietet sich für den Rechtsgestalter die Möglichkeit, einen Sachverhalt auch für die Zukunft zu verändern und zu beeinflussen.

Zu berücksichtigen ist bei der Vertragsgestaltung, die der Rechtssetzung zwischen den Parteien dient, die Rechtsanwendung. In seiner rechtsgestaltenden Rolle muss ich mir als Ihr Anwalt darüber im klaren sein, welche Normen dispositiv sind, so dass von ihnen abgewichen werden kann, und welche Normen zwingendes Recht darstellen. Dabei bleibt die Rechtsanwendung hypothetisch, da regelmäßig zwischen den Parteien noch kein Konflikt vorliegen wird. Daher müssen typische Streitfälle vorhergesehen werden und für die Parteien zufriedenstellend gelöst werden.

Zu berücksichtigen sind verschiedene Gestaltungskriterien. So muss das Gebot des sicheren Weges und das Postulat der Konfliktvermeidung berücksichtigt werden. Außerdem müssen Methoden der Konfliktlösung und die Bewältigung von Unsicherheiten berücksichtigt werden.

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